Neue Haltungsverordnung in Kraft gesetzt

Die Novellierung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung wurde gestern (8.2.) im Bundesgesetzblatt verkündet.

Die 7. und 8. Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung ist nun im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Damit treten die neuen Regelungen ab sofort in Kraft. Sie gelten zum Teil mit Übergangszeiten, damit die Sauenhalter Planungssicherheit haben und sich umstellen können. Die wesentlichen Änderungen sind:

  • Verbot der Kastenstandhaltung von Sauen im Deckzentrum nach einer Übergangszeit von 8 Jahren.
  • Mehr Platz für Sauen im Zeitraum nach dem Absetzen bis zur Besamung (mind. 5 m² je Sau) nach einer Übergangszeit von 8 Jahren.
  • Maximal fünf Tage Kastenstandhaltung von Sauen im Abferkelbereich zum Schutz der Ferkel nach einer Übergangszeit von 15 Jahren.

Diese Anforderungen setzen neue Maßstäbe und dürften innerhalb der EU richtungsweisend sein, so das BMEL.

Pressemappe Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)


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