NL: Ausstiegsprogramm erhält weniger Zuspruch

Die ersten Aussteiger können mit dem Abbruch ihrer Ställe beginnen. Es nehmen weniger Betriebe am Programm teil, als erwartet.

In den Niederlanden haben nun 170 der insgesamt 276 Schweinehalter, die am staatlichen Ausstiegsprogramm „Warme Sanierung der Schweinehaltung“ teilnehmen, die Erlaubnis erhalten ihre Ställe abzureißen. Vorher wurden sie von den Kontrolleuren der Behörde für Lebensmittel- und Verbraucherschutz (NVWA) besucht. Sie haben überprüft, ob wirklich alle Schweine den jeweiligen Hof verlassen haben und die Gülle aus den Güllekellern und Lagerbehältern gepumpt wurde. Nach Aussagen der NVWA war in einigen Fällen über Luftwäscher und Abluftkamine Regenwasser in die Güllekeller der leerstehenden Ställe gelaufen. Allerdings konnte man hier schnell mit den Landwirten Lösungen finden.

Die Behörde schätzt, dass bis Ende des Jahres nahezu alle Antragssteller kontrolliert wurden. Erst wenn die Kontrolleure bestätigen konnten, dass der Betrieb die Voraussetzungen für einen subventionierten Ausstieg aus der Schweinehaltung erfüllt hat, wird 70 % des betriebsindividuellen Ausstiegszuschusses ausgezahlt. Für die Räumung und Säuberung der Stallanlagen haben die Betriebe zu Beginn des Programmes 10 % der Subventionssumme erhalten. Die dann noch ausstehenden Gelder fließen, wenn der Stall abgerissen und der Bauschutt entfernt wurden.

Die Zustimmung für das Ausstiegsprogramm, mit dem vor allem Betriebe in geruchsbelasteten Intensivregionen angesprochen werden sollten, fällt bislang zurückhaltender aus, als man anfänglich annahm. Zunächst hatten sich nämlich bei der Niederländischen Serviceagentur für Unternehmen (RVO) über 400 Betriebe für eine Teilnahme gemeldet. Aufgrund dieser hohen Nachfrage wurde das Budget auf über 455 Mio. € aufgestockt. Anscheinend führten aber u. a. Unsicherheiten in Bezug auf die steuerliche Bewertung der Ausstiegsprämie und die kurzen Abbruchfristen dazu, dass es sich viele potenzielle Aussteiger doch noch anders überlegten. Mittlerweile ist aber aklar, dass auf den Zuschuss keine Mehrwertsteuer abzuführen ist und die Abbruchfrist wurde von 12 auf 24 Monate ab der Unterzeichnung des Ausstiegsvertrages verlängert.