NRW: Fördermittel für Tierwohl

Nordrhein-Westfalen will Investitionen in tiergerechte Maßnahmen mit 40% fördern.

Schweinehalter in Nordrhein-Westfalen können seit Kurzem zusätzliche Fördermittel beantragen, wenn sie spezielle Maßnahmen zum Tierwohl in ihren Ställen umsetzen. Förderfähig sind unter anderem technische Einrichtungen zur Kühlung, Scheuerbürsten, technische Einrichtungen zur Vorlage von organischen, verzehrbaren Beschäftigungsmaterialien sowie offene Tränken. Der Förderzuschuss beträgt maximal 40 % der Gesamtinvestition.
Der Höchstbetrag der Förderung liegt bei 20.000 € in drei Jahren. Das entspricht einer Investitionssumme von 50.000 €. Die Förderanträge können seit dem 7. August bei der zuständigen Kreisstelle mithilfe der Unternehmernummer (ELAN) gestellt werden. Ab einer Nettoinvestition von 7.500 € sind drei Vergleichsangebote vorzulegen. Für die Vergabe der Mittel aus dem NRW Corona-Programm gilt das Windhundverfahren.