Pauschalierungssatz fällt auf 9 %

Der neue Steuersatz gilt ab dem 1. Januar 2023.

Der Durchschnittssatz für die Umsatzsteuerpauschalierung sinkt zum 1. Januar 2023 erneut, und zwar von derzeit 9,5 % auf 9,0 %. Eine zuvor vom Bundestag beschlossene Änderung des Umsatzsteuergesetzes hat der Bundesrat mit seiner Zustimmung zum Achten Gesetz zur Änderung von Verbrauchssteuergesetzen heute gebilligt.

Bereits zu Beginn dieses Jahres war der Pauschalierungssatz von 10,7 % auf 9,5 % abgesenkt worden. Das Ende 2021 nach jahrelangem Streit mit der EU-Kommission um die Pauschalierung verabschiedete Gesetz zur Umsetzung unionsrechtlicher Vorgaben im Umsatzsteuerrecht sieht vor, dass der Durchschnittssatz für pauschalierende Landwirte auf der Grundlage einer Methodik des Bundesrechnungshofs berechnet wird. Vorgeschrieben sind eine jährliche Überprüfung des Durchschnittssatzes und die Umsetzung daraus resultierender Anpassungen.

Das Gesetz zur Änderung von Verbrauchssteuergesetzen enthält neben der Anpassung bei der Umsatzsteuerpauschalierung unter anderem die Verlängerung einiger Umsatzsteuerregelungen, die als Reaktion auf die Corona-Pandemie zur Unterstützung der Gastronomie und von Brauereien erlassen worden waren. So bleibt es bis Ende 2023 beim reduzierten Umsatzsteuersatz von 7 % auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen. Ausgenommen sind weiterhin Getränke. Dauerhaft entfristet wird die bislang nur temporär ermäßigte Biersteuermengenstaffel. Die Maßnahme dient der Stärkung der mittelständischen Brauereistruktur. Die ermäßigten Biersteuersätze sind auf kleine, unabhängige Brauereien mit einer Gesamtjahreserzeugung von weniger als 200 000 hl Bier beschränkt.