Rheinland-Pfalz: Rechtsstreit um Dünge-VO geht weiter

Die Klage eines Landwirtes geht nun in die nächste Instanz an das Oberverwaltungsgericht.

Die rheinland-pfälzische Landesdüngeverordnung beschäftigt weiter die Justiz. Wie der Bauern- und Winzerverband (BWV) Rheinland-Nassau berichtete, wurde beim Oberverwaltungsgericht in Koblenz jetzt Berufung gegen die Abweisung einer Feststellungsklage eingelegt, die das Verwaltungsgericht in Trier Anfang Juli vorgenommen hatte. Ein Landwirt, dessen Betriebsflächen im Landkreis Vulkaneifel fast vollständig in den laut Landesdüngeverordnung gefährdeten sogenannten Roten Gebieten liegen, hatte gegen die Landesdüngeverordnung und insbesondere gegen die Ausweisung der sogenannten Roten Gebiete geklagt. Er hält die gegenwärtige Ausweisung seiner Betriebsflächen als gefährdete Gebiete für rechtswidrig. Zudem bestehe für die Klage das erforderliche besondere Feststellungsinteresse. Diese Auffassung teilte das Verwaltungsgericht nicht und wies die Klage aus formalen Gründen zurück, weil für eine Zulässigkeit das Bestehen eines konkretisierten Rechtsverhältnisses notwendig sei. Das bloße Bestehen einer Verordnung ohne konkretes Handeln der Verwaltung begründe ein solches Rechtsverhältnis jedoch nicht. Nun soll das Oberverwaltungsgericht in Koblenz die erstinstanzliche Entscheidung prüfen. Unterstützt wird der Kläger dabei weiterhin vom BWV. Dessen Präsident Michael Horper begrüßte das Engagement des Landwirts. Es sei zu hoffen, dass das Oberverwaltungsgericht schnell eine Entscheidung treffe. Klarheit über die Rechtmäßigkeit der Ausweisung der Roten Gebiete wäre für alle landwirtschaftlichen Betriebe in Rheinland-Pfalz von Bedeutung und gäbe einen Hinweis für die zukünftige Ausweisung Roter Gebiete. AgE