Ripke: Einheitlicher Notfallplan für Schlachthofschließungen

ZDG-Präsident Friedrich-Otto Ripke fordert für die notfallbedingten Schließungen von Schlachthöfen ein einheitliches Vorgehen von Seiten der Behörden.

Vor dem Hintergrund von Schlachthofschließungen bei auftretenden Corona-Infektionen von Mitarbeitern hat der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) die Bundesregierung dazu aufgerufen, zeitnah einen bundeseinheitlichen Notfallplan zu erarbeiten. Gebraucht würden verbindliche Grundregeln und abrufbare Informationen, die im Bedarfsfall von den verantwortlichen Behörden vor Ort als Entscheidungshilfe herangezogen werden könnten, erklärte ZDG-Präsident Friedrich-Otto Ripke in Berlin.

Bislang sei die Schließung von Schlachthöfen infolge vermehrter Corona-Infektionen jeweils eine Einzelfallentscheidung der Landkreise, die die einzelnen Behörden vor große Herausforderungen stelle und zu massiven Problemen in den Bereichen Tierschutz und Ernährungssicherung führen könne. Deshalb müssten bei der Entscheidung über eine Betriebsschließung nicht nur der Gesundheitsschutz der Menschen, sondern auch der Tierschutz und die Ernährungssicherung berücksichtigt werden. Ein Notfallplan sollte auf Basis fortlaufend aktualisierter Daten in einer neu zu schaffenden Datenbank erstellt werden. Als wichtige Parameter dafür nannte der ZDG-Präsident die Leistung aller deutschen Schlachtbetriebe für die entsprechende Tierart, deren örtliche Lage, die hergestellten Produkte und Produktionserfordernisse sowie die Reservekapazitäten der Schlacht- und Verarbeitungsunternehmen. Damit könnte abgewogen werden, inwieweit Schlachtmengen eines Unternehmens im Bedarfsfall durch andere Schlachtereien übernommen werden könnten. AgE


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