Achtung bei Vermarktungs-Verträgen!

Mäster werden mitunter zum Abschluss von nachteiligen Lieferverträgen gedrängt.

Der Vermarktungsstau bei Schlachtschweinen führt inzwischen offenbar immer häufiger dazu, dass Mäster von ihren Vermarktungspartnern stark unter Druck gesetzt werden. So werden Landwirte dazu gedrängt, Vermarktungsverträge einzugehen. Als Druckmittel dient dabei nicht selten der Hinweis, dass die angemeldeten Schlachtschweine sonst noch später oder vorerst gar nicht abgeholt werden. Anvisiert werden dabei sowohl Vermarktungsverträge mit Schlachthöfen als auch Dreiecksverträge mit Schlachthof, Viehvermarkter und Landwirt. Laut ISN-Interessengemeinschaft hatte sich jedoch auch gezeigt, dass die Abholung von schlachtreifen Schweinen trotz eines abgeschlossenen Vermarktungsvertrages nur mit erheblicher Verzögerung erfolgt ist.
Die Schlachthöfe berufen sich bei ihrem Bestreben nach Vermarktungsverträgen wiederholt auf die Initiative Tierwohl (ITW). So seien Verträge mit den Erzeugern notwendig, um für die Lebensmittelketten die gewünschten Mengen und Qualitäten an Tierwohlfleisch liefern zu können. Das ist grundsätzlich nachvollziehbar. Allerdings werden den Landwirten wiederholt Lieferverträge vorgelegt, die einseitig große Nachteile für die Erzeuger beinhalten. Besonders zu kritisieren ist dabei, dass ich die Schlachtbetriebe über ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vorbehalten, die Vermarktungskonditionen kurzfristig ändern zu dürfen. Schweinehalter sollten die Vermarktungsverträge daher unbedingt kritisch zum Beispiel mit Hilfe eines Beraters oder Fachanwaltes prüfen und auf keinen Fall vorschnell unterzeichnen.