BMEL soll Preiswerbeverbot für Fleisch selbst auf den Weg bringen

Das von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner vorgeschlagene Preiswerbeverbot müsste von ihrem eigenen Ministerium in das Fleischgesetz aufgenommen werden.

Bei dem von Julia Klöckner geplanten Preiswerbeverbot für Fleisch muss das Bundeslandwirtschaftsministerium offenbar selbst aktiv werden. „Produkt- und branchenbezogene Regelungen werden grundsätzlich in den jeweiligen Spezialgesetzen geregelt“, erklärte eine Sprecherin des Justizressorts in der vergangenen Woche. Dies gelte auch für spezifische Werbe- und Marketingvorschriften wie zum Beispiel die geplanten erweiterten Werbebeschränkungen für Tabakerzeugnisse im Tabakerzeugnisgesetz. Entsprechend wären Regelungen, die Preise oder Werbung für Fleisch beträfen, im jeweiligen Fachrecht, hier also im Fleischgesetz, zu regeln. „Die federführende Zuständigkeit innerhalb der Bundesregierung liegt insoweit beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft“, betonte die Pressesprecherin. Bekanntlich will Ministerin Klöckner als Konsequenz aus den jüngsten Vorfällen in der Schlachtindustrie verbieten, dass Fleisch unter Auslobung des Preises beworben wird. In einem Brief von Mitte August hatte die Ressortchefin ihrer für die Justiz zuständigen Kabinettskollegin Christine Lambrecht dazu einen konkreten Vorschlag unterbreitet. Das SPD-geführte Justizministerium hatte angekündigt, das Vorhaben prüfen zu wollen. Auch der Deutsche Bauernverband (DBV) hatte sich offen gezeigt für ein solches Preiswerbeverbot für Fleisch. AgE


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