Ferkelpreise: 2 €-Aufschlag für kastrierte Partien

Die VEZG empfiehlt, dass für chirurgisch kastrierte Ferkelpartien Aufschläge gezahlt werden.

Seit dem Jahresbeginn ist die betäubungslose Ferkelkastration in Deutschland verboten. Neben den Verfahren der Jungebermast und Eberimpfung setzen nach dem Ende der Übergangsfrist viele Betriebe auf die chirurgische Kastration unter Isofluran- oder Injektionsnarkose. Wie die Ferkelnotierung Nord-West der LWK NRW und Niedersachsen sowie die Preisempfehlung der VEZG mit dieser neuen Vermarktungssituation umgehen sollen, war nun Thema der jüngsten Sitzung des Beirates der Ab-Hof Ferkelpreisnotierung der LWK NRW und Niedersachsen sowie der AG Ferkelvermarktung der Vereinigung der Erzeugergemeinschaften für Vieh und Fleisch (VEZG).

Wie aus einer Pressemitteilung der VEZG hervorgeht, schätzen die im Beirat vertretenden Marktexperten die Marktsituation so ein, dass auch in Zukunft die Mehrzahl der in Deutschland gemästeten Ferkel kastriert werden müssen, um die Anforderungen des Schlachtschweinemarktes zu erfüllen. Die zur Verfügung stehenden Kastrationsverfahren sind allerdings mit nennenswerten Zusatzkosten für die Ferkelerzeuger verbunden.

Aus diesem Grund sollen deutsche Ferkel, die seit dem 1.01.2021 nach den Vorgaben des deutschen Tierschutzgesetztes mit Betäubung kastriert werden, beim Verkauf in einer Vermarktungspartie im ausgeglichenen biologischen Geschlechtsverhältnis mit einem Preiszuschlag von 2 € je Tier versehen werden. Das bedeutet, dass für jedes kastrierte männliche Ferkel ein Preiszuschlag von mindestens 4 € gezahlt wird.

Bei diesen veröffentlichten Kastrationszuschlägen handelt es sich um Empfehlungen der Landwirtschaftskammern und der VEZG. Daher empfiehlt die ISN den Ferkelerzeugern und Mästern, dass sie sich individuell und gemeinsam mit ihren Vermarktern über einen gerechten Ausgleich für die Kastration unter Betäubung einigen.