Gesetz gegen unlautere Handelspraktiken

Die Bundesregierung will die Position kleiner Erzeugerbetriebe und Landwirte stärken.

Die Bundesregierung hat kürzlich einen Gesetzentwurf gegen unlautere Praktiken im Handel mit Lebensmitteln verabschiedet. Damit geht der Gesetzgeber ordnungsrechtlich gegen unfaire Handelsbeziehungen vor und stärkt die Marktposition kleinerer Lieferanten und landwirtschaftlicher Betriebe. Das Bundeskabinett hat der entsprechenden Gesetzesänderung des Bundeslandwirtschaftsministeriums zugestimmt. Der Entwurf zum Agrarmarktstrukturgesetz enthält insgesamt 11 Verbots-Punkte. Verboten ist künftig unter anderen:

  • dass der Käufer Bestellungen von verderblichen Lebensmitteln kurzfristig storniert;
  • dass Händler einseitig die Lieferbedingungen, Qualitätsstandards, Zahlungsbedingungen, Bedingungen für Listung, Lagerung und Vermarktung ändern;
  • dass für verderbliche Lebensmittel später als 30 Tage und für nicht-verderbliche Lebensmittel später als 60 Tage nach Lieferung gezahlt wird.

Durchsetzungsbehörde wird die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Sie wird Entscheidungen über Verstöße im Einvernehmen mit dem Bundeskartellamt treffen. Über die Höhe der Bußgelder wird die BLE unter Einbeziehung einer Stellungnahme des Bundeskartellamts entscheiden. Es drohen bei Verstoß Geldbußen in Höhe von bis zu 500.000 Euro.

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