QS: Gleiche Vorgaben für Importferkel

Der QS-Fachbeirat strebt auch für Importferkel die in Deutschland zulässigen Kastrationsverfahren an.

Der QS-Fachbeirat Rind und Schwein hat in seiner heutigen Sitzung eine Positivliste für die Kastration von Importferkeln im QS-System beschlossen. Demnach sollen auch für importierte Ferkel mit QS-Status nur Kastrationsmethoden angestrebt werden, die in Deutschland zulässig sind. Das sind ab 2021 die Injektionsnarkose durch den Tierarzt sowie die Inhalationsnarkose mit Isofluran durch den Landwirt. Die in den Niederlanden praktizierte Narkose mit CO2 sowie die in Dänemark umgesetzte lokale Betäubung zur Kastration stehen bislang nicht auf der Positivliste. Für die ausländischen Ferkellieferanten wird eine Umsetzung der deutschen Vorgaben möglichst im nächsten Jahr anvisiert.
Zudem schlägt der QS-Fachbeirat die Bildung einer strategischen Arbeitsgruppe mit Vertretern aus allen Wertschöpfungsstufen vor. Diese Arbeitsgruppe soll auch die Umsetzung der weiteren hohen gesetzlichen Anforderungen an die Tierhaltung in Deutschland im QS-System sicherstellen. Hierbei geht es neben der Kastration insbesondere um die jüngsten Verschärfungen der Schweinehaltungsverordnung.
Die heute Entscheidung im QS-Fachbeirat für einheitliche Vorgaben für Importferkel wurde mehrheitlich beschlossen. Lediglich ein Vertreter eines großen Schlachthofes sowie ein Vertreter einer großen LEH-Kette stimmten gegen den Beschluss. Als nächstes wird nun die QS-Gesellschafterversammlung über den Beschluss beraten.


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