Kartellamt ermittelt nicht mehr gegen Edeka

Der Lebensmittelkonzern stand im Verdacht bei der Übernahme von real-Standorten seine Marktmacht ausgenutzt zu haben.

Das Bundeskartellamt hat seine Ermittlungen gegen Edeka eingestellt, weil sich der Verdacht auf einen Verstoß gegen das „Anzapfverbot“ nicht bestätigt hat. Wie die Behörde am vergangenen Mittwoch in Bonn erklärte, hatte Edeka im Zuge der Übernahme von Standorten des Konkurrenten Real von mehreren Lieferanten Sonderforderungen erhoben. Diese Forderungen stellten allerdings keinen Missbrauch von Marktmacht dar. Laut den Präsidenten des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, ist entscheidend, dass solche Sonderforderungen nicht ohne eine entsprechende Gegenleistung erhoben werden. „Wir haben uns dessen versichert, dass Edeka das entsprechend berücksichtigen wird. Es geht um besondere, optionale Vermarktungsaktionen in großflächigen Filialen, die von den Lieferanten finanziell unterstützt werden können“, sagte Mundt. Es sei wichtig, dass konkrete Leistungen und damit verbundene Kosten individuell vereinbart werden könnten.

Entscheidend für die Bewertung des Bundeskartellamts sei unter anderem gewesen, dass die individuellen Gegenleistungen von Edeka gegenüber den Lieferanten für die geforderten Zuschüsse warenwirtschaftlicher Natur und produktspezifisch konkretisiert seien. Die Vermarktungspakete seien für die Lieferanten lediglich optional hinzubuchbar. Außerdem würden die vereinbarten Werbeaktionen tatsächlich durchgeführt. Die Gegenleistungen seien für die Lieferanten kalkulierbar; über die konkret vereinbarten Werbeaktionen hinaus verlange der Lebensmitteleinzelhandelskonzern keine Vergütungen von den Lieferanten für die hinzugewonnenen Real-Standorte. Im Verhältnis zu den geltenden Konditionen aus den Jahresgesprächen fänden keine Doppelvergütungen für bereits abgegoltene Gegenleistungen statt. Entsprechende Ermittlungen wegen vergleichbarer Vorwürfe gegen das Unternehmen Kaufland von der Schwarz-Gruppe führt das Bundeskartellamt nach eigenen Angaben noch weiter. AgE