SUS 5/20

QS: Welche Regeln für Importferkel?

Im neuen SUS-Brennpunkt diskutieren Fachleute über Standards für Importferkel.

Seit Wochen wird in Deutschland heftig diskutiert, welche Tierschutzvorgaben Importferkel ab 2021 im QS-System erfüllen müssen. Im Kern geht es um die Kastration. Auch die Fragen zur Haltungsverordnung sind ein Thema. In Sachen Ferkelerzeugung gibt es zwei Lager: Auf der einen Seite stehen Sauenhalter und Berufsverbände. Sie fordern gleiche Vorgaben für QS-Ferkel. Auch Import­ferkel sollen mit den bei uns zulässigen Narkosemethoden kastriert werden. Dä­­nemarks lokale Betäubung und Hollands CO2-Narkose wären so bei QS tabu. Auf der anderen Seite stehen hiesige Mäster, Viehvermarkter und Schlachthöfe. Sie wollen zusätzliche Auflagen für Importferkel vermeiden. Ziel sind ungestörte Ferkeleinfuhren ohne Mehrkosten.

Nun ist QS am Zug: Ende September hat der QS-Fachbeirat eine Positivliste für Importferkel beschlossen. Mit der Zielmarke 2021 sollen importierte QS-Ferkel nur noch mit hier zulässigen Narkose­methoden kastriert werden. Das sind aktuell die Injektionsnarkose und Iso­fluran. Spannend ist nun, wie die ausländischen QS-Systempartner und Ferkelerzeuger reagieren. Einerseits brauchen sie Deutschland als großen Exportmarkt. Andererseits wollen sie sich beim Tierschutz nichts vorschreiben lassen.

In der aktuellen SUS 5/20 schildern im Brennpunkt "QS: Welche Regeln für Importferkel?" Fachleute aus dem In- und Ausland ihre Positionen.


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