Sauenhalter schlagen Alarm (Videos)

Der Arbeitskreis norddeutscher Sauenhalter sendet in Videobotschaften einen Weckruf an Cem Özdemir.

Der Arbeitskreis Sauenhalter Norddeutschland (AKS), ein Verbund der Sauenhalter in den Landesbauernverbänden Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Westfalen-Lippe und Rheinland, appelliert in fünf Videobotschaften an Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir sofort zu handeln, um den Zusammenbruch der Sauenhaltung in Deutschland zu verhindern.

Die Videos sehen Sie hier. Die konkreten Forderungen finden Sie weiter unten.

Die konkreten Forderungen der AKS lesen Sie hier im Wortlaut:

  1. "Es wird positiv gesehen, dass das BMEL die Vorschläge seines Kompetenzwerks zur Nutztierstrategie wieder aufgegriffen hat. Um den Zusammenbruch der Sauenhaltung zu verhindern, muss sofort gehandelt werden!
  2. Oberhalb des gesetzlichen Standards sollte eine Stufe Stallhaltung plus ausgewiesen werden, die ohne Außenklima durch kleine Umbauten im Stall möglich ist, anerkannt und gefördert wird. Andernfalls würden Betriebe, die sich im Rahmen der Initiative Tierwohl (ITW) für Tierwohl engagieren, nicht mehr gewürdigt. Bei Nichtausweisung dieser Haltungsform besteht die Gefahr, dass die hier mitwirkenden Betriebe wieder zum gesetzlichen Standard zurückkehren. Zudem werden viele Familienbetriebe aus Baurechts- und Immissionsschutzgründen, aber auch aufgrund von Förderbedingungen (AFP), nur in der vorhandenen Hülle Veränderungen vornehmen können.
  3. Eine Nummerierung der verschiedenen Haltungsformen sollte nicht im Konflikt mit der Haltungsformkennzeichnung des Handels stehen – eine Ziffernreihenfolge von 0 (Bio/Premium) bis 3 (gesetzlicher Standard) würde im Nebeneinander mit der bei gutem Bekanntheitsgrad etablierten privatwirtschaftlichen Kennzeichnung von 1 (Stallhaltung) bis 4 (Premium) zu erheblicher Verwirrung unter den Verbrauchern führen. Entweder sollte die privatwirtschaftliche Ziffernreihenfolge von 1 bis 4 aufgegriffen werden oder ganz auf die Ausweisung einer alphanumerischen Ordnung verzichtet und stattdessen leicht einprägsame und verständliche Begriffe gewählt werden. Grundsätzliche Anmerkung: Bei der Eierkennzeichnung handelt es sich um eine EU-Vermarktungsnorm, die eine andere Zielsetzung verfolgt als eine Haltungskennzeichnung. Außerdem sind die Stallhaltungssysteme der Legehennenhaltung nicht 1/1 vergleichbar mit Ställen für Schweine und Rinder.
  4. Die Haltungs- und Herkunftskennzeichnung muss verpflichtend für Fleisch- und Verarbeitungsprodukte sein und eine 5xD Kennzeichnung ermöglichen bzw. voraussetzen. Sie muss sowohl die Mast als auch die Sauenhaltung umfassen.
  5. Finanzierung: Ein Ergebnis der bisherigen Beratungen zur Nutztierstrategie war, dass sich der tierwohl-bedingte Mehraufwand wie folgt aufteilt: 20% Investitionskosten für Um- bzw. Neubauten, 80% laufende Mehrkosten für Mehrarbeit etc. Alle Tierwohlanforderungen der Haltungsstufen, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen, sind finanziell auszugleichen. Sonst geht Wertschöpfung in Deutschland verloren und die Produkte, die hier weiterhin verzehrt werden, entsprechen nicht den deutschen Anforderungen. Das muss auch für die jüngsten Änderung der TSchNV, die in erster Linie die Sauenhaltung betreffen, gelten.
  6. Bau- und Immissionsschutz: Gerade vor dem Hintergrund sich abzeichnender Verschärfungen im Bereich des Immissionsschutzes (siehe aktueller Vorschlag der EU-Kommission) sollten die Tierhaltungsstufen so formuliert werden, dass möglichst viele Umbaumaßnahmen in vorhandenen Ställen erfolgen können. Das Konzept muss auch in der Praxis realisiert werden können und die vorhandenen Standorte und Ställe der Schweinehaltenden, auch unter dem Aspekt der nachhaltigen Nutzung vorhandener Bausubstanzen, mitberücksichtigen (Vorteil: Ressourcenschonung, keine Flächenversiegelung, Klimaschutz)!"