Schlachtvieh: Droht der Transportstopp bei Hitze?

Bei hohen Temperaturen von über 30 °C soll mit dem Transport nach 4,5 Stunden Schluss sein.

Nachdem die Nutztierhaltungsverordnung durch den Bundesrat ist, will Ministerin Klöckner in Sachen Tierschutz nun bei den Transporten punkten. In dem vorliegenden Referentenentwurf zur Tierschutztransport-VO heißt es: „Beförderungen nach Satz 1 müssen spätestens nach 4,5 Stunden beendet sein, wenn nicht sichergestellt ist, dass zu jedem Zeitpunkt während der Beförderung in dem Bereich, in dem die Tiere sich während des Transportes aufhalten, eine Temperatur von nicht mehr als 30°C herrscht.“

Eine Beförderung dürfte zeitlich definiert sein als Beladung mit dem ersten Tier und Entladung des letzten Tieres. Die 4,5 Stunden stammen aus unionsrechtlichen Sozialvorschriften. Dann muss der Fahrer eines Fahrzeugs eine Pause einlegen; kühlender Fahrtwind steht dann nicht mehr zur Verfügung.

Noch ist die Verordnung nicht in Kraft. Vor dem Jahr 2021 wird sie nicht mehr rechtsgültig. Doch viel spricht dafür, dass bei über 30 °C längere Transporte schwierig werden. Das wäre alles noch zu händeln, wenn man in heißen Zeiten abends oder nachts die Tiere am Schlachtbetrieb anliefern könnte. Aber dafür ausreichende Wartebuchten gibt es wenig an deutschen Schlachtbetrieben. Bei dem Thema haben Genehmigungsbehörden und die QS GmbH gleichermaßen die Zeichen der Zeit nicht erkannt. Im Sommer 2021 stehen „heiße“ Diskussionen an – wer wohin wie lang noch fahren darf! (Dr. F. Greshake)


Mehr zu dem Thema