Streit um Corona-Rechnung

Laut Gutachter muss Müller Fleisch nicht die Quarantänekosten tragen. Tönnies hofft auf einen Präzedenzfall.

Im April 2020 gab es eine Häufung von Corona-Fällen bei Müller Fleisch, insbesondere am Standort Birkenfeld bei Pforzheim. Unter den 1.100 Mitarbeitern war jeder dritte infiziert. Der süddeutsche Schlachtbetrieb sollte nicht der einzige bleiben, im ganzen Land gab es vermehrt Coronafälle unter Schlachthofmitarbeitern.

In drei Quarantäne-Einheiten waren die infizierten Beschäftigten untergebracht, was insgesamt über 700.000 € gekostet hat. Die Stadt Pforzheim und der Landkreis haben das Geld vorgestreckt, doch der Schlachtbetrieb soll nun zahlen.

Da dieser Punkt strittig ist, hat das Sozialministerium von Baden-Württemberg ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Die Gutachter kommt zum Schluss, dass ein Anspruch gegenüber dem Schlachthofbetreiber nicht geltend gemacht werden kann, schreibt die FAZ.

Dies weckt bei der Firma Tönnies die Hoffnung, ebenfalls die Coronakosten nicht selbst tragen zu müssen. Deutschlands größter Schlachter streitet sich mit dem Land NRW um die Erstattung der Lohnfortzahlung während des Lockdowns; hierbei soll es um 10 Mio. € gehen.

Offen ist, ob das Gutachten aus Baden-Württemberg tatsächlich als Präzedenzfall durchgeht. Das NRW-Gesundheitsministerium signalisierte bereits, dass die jeweiligen Sachverhalte unterschiedlich zu bewerten sind. Im Fall Müller ginge es um Paragraf 69 des Infektionsschutzgesetzes und bei Tönnies um die Paragrafen 56 und 57.


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