Tierwohl-Abgabe mit hohen Hürden

Verschärfte Haltungsauflagen schwächen nachhaltig die Wettbewerbskraft hiesiger Veredlungs- und Fleischbetriebe.

Die Agrarminister der Bundesländer haben sich auf ihrer Konferenz vergangene Woche dafür ausgesprochen, die deutsche Tierhaltung nach den Zielen in der sogenannten Borchert Kommission umzubauen. Demnach sollen die gesetzlichen Vorgaben für die Tierhaltung bis zum Jahr 2030 auf die Stufe des staatlichen Tierwohlkennzeichens angehoben werden. Bis zum Jahr 2040 soll eine weitere Verschärfung der Auflagen auf die Stufe zwei des Tierwohlkennzeichens erfolgen. Die Borchert-Kommission favorisiert dabei eine Finanzierung des Umbaus in der Tierhaltung auf Basis einer verbrauchsbezogenen Tierwohl-Abgabe. Diese würde jeden deutschen Verbraucher nach ersten Einschätzungen etwa 35 € zusätzlich im Jahr kosten. Eine Studie zur Machbarkeit dieser Finanzierung soll die Borchert-Kommission nun im Auftrag der Bundesregierung bis zum nächsten Frühjahr erstellen.
Doch klar ist, dass verschärfte Haltungsauflagen und höhere Fleischpreise enorme Herausforderung für die gesamte Branche hervorrufen:

  • Die deutschen Tierhalter müssten Haltungsauflagen erfüllen, die deutlich über das EU-Maß hinausgehen. Damit wird ihre Wettbewerbsfähigkeit im europäischen Vergleich drastisch geschwächt.
  • Hiesige Tierhalter wären in hohem Maße auf staatliche Fördergelder beziehungsweise Mittel aus der Tierwohl-Abgabe angewiesen. Das macht die gesamte Branche stark abhängig von Subventionen.
  • Eine verbrauchsbezogene Tierwohl-Abgabe wird den Konsum von Schweinefleisch vermutlich spürbar schmälern. Denn beim Fleischeinkauf reagieren Verbrauch erfahrungsgemäß sehr preissensibel.
  • Haltungsauflagen über EU-Maß schwächen auch die Wettbewerbsfähigkeit unserer Schlachtbetriebe im Export. Denn im EU-Ausland und insbesondere in Drittländern gibt es nahezu keine Honorierung für Fleisch aus höheren Standards.