Tönnies will Lohnerstattung in Anspruch nehmen

Der Antrag von Tönnies könnte rechtlich einwandfrei sein. Dennoch gibt es Kritik.

Der Schlachtbetrieb Tönnies und weitere Subunternehmer haben beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe Anträge auf Erstattung von Lohnkosten durch das Land Nordrhein-Westfalen gestellt. Hintergrund sind die Quarantäne-Maßnahmen, die nach dem massiven Corona-Ausbruch unter Tönnies-Arbeitern am Stammsitz in Rheda-Wiedenbrück verhängt wurden. Das Infektionsschutzgesetz sieht nach Angaben der Behörden eine Erstattung vor, wenn Gesundheitsämter einen Betrieb schließen und Quarantäne anordnen.
Der nordrhein-westfälische Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hält einen gesetzlichen Anspruch der Firma Tönnies und ihrer Subunternehmer für möglich, mahnte aber in der "Bild am Sonntag": "Ich würde mir anstelle von Herrn Tönnies und seinen Geschäftspartnern sehr genau überlegen, was man den Bürgerinnen und Bürgern in Nordrhein-Westfalen eigentlich noch alles zumuten will."