Verbände fordern gleiche Regeln für Importferkel

ISN und DBV fordern u.a. eine Positiv-Liste für zulässige Kastrationsmethoden im QS-System.

In den letzten Wochen ist eine hitzige Debatte entbrannt, welche Tierschutzauflagen nach Deutschland importierte Ferkel erfüllen müssen. So spricht sich die ISN- Interessengemeinschaft klar dafür aus, dass importierte Ferkel unter denselben Tierschutzvorgaben erzeugt werden müssen, wie in Deutschland geborene Ferkel. Die ISN fordert die Qualität und Sicherheit GmbH auf, dies bei der Anerkennung ausländischer Ferkelerzeugerbetriebe im QS-System sicherzustellen. Hierbei verweist die Interessengemeinschaft auf die höheren Vorgaben der künftigen Schweinehaltungsordnung sowie insbesondere auf das ab dem nächsten Jahr anstehende Verbot der betäubungslosen Kastration. Konkret fordert die ISN eine Positiv-Liste für alle in Deutschland zulässigen Kastrationsalternativen im QS-System. Die in Dänemark zulässige Kastration unter lokaler Betäubung sowie die in den Niederlanden erlaubte Kastration und der CO2-Narkose sollten demnach laut ISN nicht im QS-System anerkannt sein.
Auch der Deutsche Bauernverband (DBV) fordert gleiche Regeln für ausländische Ferkel-Lieferanten im QS-System. Aus Sicht des DBV ist es den Konsumenten nicht vermittelbar, wenn Betäubungsverfahren gegen das deutsche Recht verstoßen und entsprechend behandelte Tiere mit Lieferungen aus dem Ausland in unsere Märkte gelangen. Laut Bauernverband sind demnach ab 2021 auch für Import Ferkel nur noch die Verfahren Ebermast, Immunkastration und Kastration unter Vollnarkose akzeptabel.
Ende September will sich der QS-Fachbeirat intensiv mit der Thematik der Importferkel befassen. Entscheidend wird für die weitere Entwicklung auch sein, wie sich der Lebensmittelhandel in dieser schwierigen Frage positioniert. Die deutschen Schlachthöfe favorisieren einen Zugang von Importferkeln ohne besondere Auflagen, was vor allem mit der Rohstoffsicherung für die Schlachtung in Verbindung stehen dürfte.