Westfleisch-Klage abgewiesen

Das Verwaltungsgericht Münster hat eine Klage der Firma Westfleisch wegen der Corona-Schließung im Mai 2020 abgewiesen.

Westfleisch ist der Ansicht, dass der Kreis Coesfeld den dort ansässigen Schlachtbetrieb im Mai 2020 nicht hätte schließen können. Die komplette Schließung sei unverhältnismäßig gewesen. Das Verwaltungsgericht Münster sah das anders. Für die befristete Maßnahme seien die Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes erfüllt gewesen. Das ist das Ergebnis einer vierstündigen Gerichtsverhandlung, die am Donnerstag stattgefunden hatte.

Die Behörde hatte den Schlacht- und Zerlegebetrieb in Coesfeld im Mai 2020 für zehn Tage stillgelegt, nachdem unter den Mitarbeitern dort Corona ausgebrochen war. Nach eigenen Angaben ist Westfleisch dabei ein Schaden von einer Mio. Euro entstanden. Das Gericht wies in seiner Urteilsbegründung darauf hin, dass für die Bewertung der damaligen Entscheidung auch das Wissen in der Pandemie zu dem frühen Zeitpunkt entscheidend gewesen sei. Heute würde die juristische Bewertung möglicherweise anders ausfallen.

Westfleisch will nun abwarten, wie die Richter des Verwaltungsgerichts ihr Urteil schriftlich begründen. Erst danach will das Unternehmen entscheiden, ob es vor das Oberverwaltungsgericht zieht, oder nicht.


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