BMEL hält an Frist für Kastrationsausstieg fest

Nach Aussagen des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) soll das Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration wie geplant zum Stichtag 1. Januar 2019 greifen. „Zum jetzigen Zeitpunkt geht die Bundesregierung davon aus, dass die Frist eingehalten werden kann“, so die Antwort des BMEL auf Fragen des Grünen-Politikers Friedrich Ostendorff. Mit welchen Verfahren der Ausstieg in weniger als zehn Monaten umgesetzt werden soll, will der Bund die Betriebe entscheiden lassen. „Eine wichtige Rolle dürften dabei vor allem die Präferenzen des Abnehmers des Tieres spielen“, so das Ministerium weiter.
Derweil haben CDU, CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag eingeräumt, dass es bis zum Fristende noch Einiges zu tun gibt. „Zusätzlich zu den bestehenden Wegen sollen für weitere tierschutz- und praxisgerechte Alternativen zur Ferkelkastration die rechtlichen Voraussetzungen auf wissenschaftlicher Grundlage geschaffen werden“, heißt es dort. In diesem Zusammenhang will das BMEL auch wissenschaftliche Untersuchungen in Auftrag geben, die sich mit der chirurgischen Ferkelkastration unter Lokalanästhesie als mögliche weitere Alternative auseinandersetzen sollen.