Tierwohlkennzeichnung: Grüne fordern 45 % mehr Platz

Das staatliche Tierwohllabel sieht eine dreistufige Kennzeichnung der Haltungsanforderungen vor. Dabei soll bereits die Einstiegsstufe deutlich über die Kriterien der Initiative Tierwohl (ITW) hinausgehen. Die Teilnahme ist freiwillig und es wird eine umfassende Einbindung aller Vermarktungswege angestrebt. Die rechtlichen bzw. organisatorischen Voraussetzungen sollen nach Aussage von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner bis Mitte der Legislaturperiode erarbeitet sein.Der Bundesverband Rind und Schwein (BRS) warnt davor, sich bei der Ausgestaltung der Haltungskriterien auf die bloßen Aussagen von Verbrauchern zu stützen, mehr Geld für mehr Tierwohl ausgeben zu wollen. Dem Verband zufolge sollten deshalb die Einstiegskriterien des Labels nicht über denen der ITW liegen. Außerdem muss die Sauenhaltung mit ihrem hohen Investitionsbedarf berücksichtigt werden.

Auch die ISN merkt an, dass es sich die Schweinehalter auch leisten können müssen, am Lebel mitzumachen. Die Vergütung der Mehrauflagen muss daher sichergestellt sein, fordert der Branchenverband.

Erwartungsgemäß schlagen grüne Politiker und diverse Umwelt- und Tierschutzverbände ganz andere Töne an. Die tierschutzpolitische Sprecherin Renate Künast sagte der "Neuen Osnabrücker Zeitung", dass die Verbraucher nicht nur etwas mehr Platz in viel zu engen Ställen erwarten, sondern deutliche Verbesserungen. Daher sollte das Platzangebot pro Schwein um mindestens 45 % ausgeweitet werden.
Ähnlich argumentiert der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). Dieser zeigt sich auch mit dem von der Initiative Tierwohl (ITW) kommenden Gestaltungsvorschlag für die Einstiegsstufe, genannt „ITW Plus“, überhaupt nicht einverstanden. Dieser sehe vor, dass ein Mastschwein bis 110 kg ein Platzangebot von 0,85 m² erhält und auch das Kupieren von Ringelschwänzen ist weiter erlaubt. Der BUND fordert in seiner Stellungnahme für die Eingangsstufe unter anderem 40 % mehr Platz über dem gesetzlichen Standard, intakte Ringelschwänze und Eckzähne, keine Lokalbetäubung durch den Landwirt bei der Kastration, bequeme Liegeflächen mit Einstreu oder Liegematten sowie keine Neuzulassung von Vollspaltenböden.