Einstweilige Verfügung gegen ARIWA-Bilder

Das Landgericht Hamburg hat am 11. Oktober 2016 durch eine einstweilige Verfügung gegen den NDR entschieden, dass der Sender die unrechtmäßig auf dem Betrieb von Johannes Röring, Präsident des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes (WLV), gemachten Bilder und Videos nicht weiter verbreiten darf. Das teilte der WLV nun in einer Pressemeldung mit.
Der NDR hatte in der Sendung „Panorama“ vom 22. September 2016 Videoaufnahmen aus einem Stall der Familie Röring gezeigt, die Tierrechtsaktivisten von ARIWA in rechtswidriger Weise aufgenommen hatten. Johannes Röring hatte den Unterlassungsantrag darauf gestützt, dass auf seinem Betrieb keine Tierschutzverstöße festzustellen sind und dies durch eine eidesstattliche Erklärung des Hoftierarztes belegt. Diesem Antrag hat das Landgericht Hamburg vollumfänglich stattgegeben.
Auch in den Ställen des Vorsitzenden des Zentralverbandes der Deutschen Schweineproduktion (ZDS), Paul Hegemann aus Saerbeck, hatte ARIWA illegale Filmaufnahmen gemacht und dem Landwirt Tierschutzvergehen vorgeworfen. Der Kreis Steinfurt teilte diese Woche mit, dass in den drei Ställen des ZDS-Funktionärs keine Probleme festgestellt wurden.

Johannes Röring sieht sich allerdings bereits mit neuen Vorwürfen konfrontiert. Diesmal hat die Tierschutzorganisation PETA Filmmaterial veröffentlicht, welches Tierschutzverstöße in den Ställen von Röring zeigen soll. Neben dem WLV-Präsidenten sind auch die CDU-Bundestagsabgeordneten Josef Rief und Franz-Josef Holzenkamp betroffen.

Weitere Meldungen zu dem Thema:

"Keine Tierschutzverstöße auf dem Betrieb Hegemann"

"Rief wehrt sich gegen PETA"