Kritik an Greenpeace-Gutachten

Einem von Greenpeace in Auftrag gegebenen Gutachten zufolge verstoßen die Haltungsvorschriften in der konventionellen Schweinemast gegen das Tierschutzgesetz. Durch die aktuelle Form der Unterbringung werde den Tieren Schmerzen, Leiden und Schäden zugefügt und das im Grundgesetz festgehaltene Staatsziel Tierschutz missachtet. Eine Änderung der Nutztierhaltungsverordnung sei daher zwingend notwendig, heißt es in einer Pressemitteilung von Greenpeace.Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat in seiner Stellungnahme mit großem Unverständnis auf das Ergebnis des Gutachtens reagiert und die juristischen Aussagen als wenig belastbar bezeichnet. Die deutsche Schweinehaltung sei das Ergebnis einer Güterabwägung zwischen Verbraucherschutz, Tierwohl, Tiergesundheit, Arbeitsschutz, Emissionsschutz sowie der Ökonomie und unterliege einem dichten Gesetzes- und Regelungsgefüge, betonte der DBV.
Die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) hält das Rechtsgutachten für „in keiner Weise nachvollziehbar.“ Der Vorwurf von zu wenig Kontrolle in der Schweinehaltung wird auch hier entschieden zurückgewiesen: „Die Regelungs- und Kontrolldichte in der Schweinehaltung in Deutschland ist sehr hoch. Verbesserungspotential ist da und daran wird mit Hochdruck gearbeitet“.
Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt zeigte sich verwundert über die Auffassung der Gutachter. Die Nutztierhaltungsverordnung sei ein Dokument, das immer wieder angepasst werde. Regelungsbedarf besteht aus seiner Sicht in der Verordnung als nächstes bei der Bewertung der Haltung von Sauen im Kastenstand. Dazu sei er mit den Bundesländern in intensivem Austausch, so Schmidt. Danach würden Änderungen hinsichtlich der Kastration und dem Kupieren von Schweineschwänzen in der Verordnung angepackt.