Gülleimporte: Aigner aufseiten der Kommission

Das Bundeslandwirtschaftsministerium wehrt sich nicht prinzipiell gegen die von der Europäischen Kommission erhobenen Einwände zur Drucksterilisation von Gülle, die in Deutschland bei Importen derzeit vorgeschrieben ist. Das Haus von Ilse Aigner sprach Ende Mai von einer nachvollziehbaren "Vereinheitlichung". Gleichwohl bestehe Deutschland auf zusätzlichen Kontrollmechanismen im Tierseuchenbereich, um die Rückverfolgbarkeit und Dokumentation der Warenströme zu verbessern. Damit werde die Rechtsetzung über tierische Nebenprodukte an die hohen Standards der Düngemittelverordnung angepasst, erklärte eine Sprecherin auf Anfrage. Die EU-Kommission hat grundsätzliche Bedenken gegen die deutschen Vorschriften, beim Import von Gülle aus den Niederlanden die Drucksterilisation vorzuschreiben.

In den betroffenen Bundesländern, also in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, verteidigt man dieses Vorgehen aber über die Parteigrenzen hinweg. So bezeichnet Niedersachsens Landwirtschaftsminister Gert Lindemann die Drucksterilisation als "sicherstes Verfahren, um Tierseuchenerreger abzutöten". Bei diesem Verfahren wird der Wirtschaftsdünger auf mehr als 133°C erhitzt, bei einem absoluten Druck von mindestens 3 bar für eine Mindestdauer von 20 Minuten. Auch im rot-grün regierten Nordrhein-Westfalen wehrt man sich gegen eine Liberalisierung des Gülletourismus aus Holland. Sollte die von der Kommission geplante Änderung nicht mehr abzuwenden sein, sei es aus Sicht des Düsseldorfer Landwirtschaftsministeriums umso notwendiger, das nationale Düngerecht so zu ändern, dass zumindest die Standards eingeführt werden, die in den Niederlanden gelten. Das Bundeslandwirtschaftsministerium verweist indes in seiner Stellungnahme auf die im vergangenen Jahr in Deutschland verschärften Bestimmungen zum Inverkehrbringen und Transport von Wirtschaftsdünger. (AgE)