Kameras in Schlachthöfen rechtlich möglich

Die Videoüberwachung in deutschen Schlachthöfen ist rechtlich grundsätzlich zulässig. Darauf hat am vergangenen Donnerstag die Tierschutzbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion, Susanne Mittag, aufmerksam gemacht und sich dabei auf Ergebnisse des von ihr in Auftrag gegebenen Rechtsgutachtens des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages bezogen. „Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat immer in Abrede gestellt, dass eine Videoüberwachung in Schlachthöfen rechtlich möglich ist. Dem ist offensichtlich nicht so“, erklärte Mittag. Dem Gutachten zufolge sei nämlich eine Videoüberwachung in Schlachtbetrieben denkbar, wenn der Fokus nicht auf den handelnden Personen, sondern auf dem Betäubungs- und Tötungsvorgang liege. „Der zuständige Tierarzt wäre dann in der Lage, Missstände aufzudecken und deren Beseitigung zu veranlassen“, erläuterte die SPD-Politikerin.Mittag wies auch darauf hin, dass es in Großbritannien seit Mai eine verpflichtende Videoüberwachung in Schlachthöfen gebe. Wenn Deutschland wirklich Spitzenreiter beim Tierwohl werden wolle, wie Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner immer wieder betone, dann „müssen wir diese Diskussion auch hier bei uns führen und nicht immer rechtliche Ausreden vorschieben“, forderte die SPD-Tierschutzbeauftragte. AgE