Kastration: Tierschutzbund lehnt vierten Weg ab

Mit Blick auf das ab dem 1.01.2019 geltende Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration hat der Agrarausschuss des Bundesrats diese Woche über den aktuellen Entwicklungsstand alternativer Verfahren beraten. Die Abgeordneten kamen dabei zu dem Ergebnis, dass die drei bekannten Alternativen Ebermast, Immuno-Kastration und die Kastration unter Vollnarkose praktikabel und tierschutzkonform sind.

Weil diese Alternativverfahren bereits heute durchführbar sind, hält der Deutsche Tierschutzbund eine weitere betäubungslose Kastration bis zum Jahresende 2018 für nicht akzeptabel. Er fordert daher ein früheres Verbot.

Auch zum vierten Weg, der Kastration unter lokaler Betäubung, äußerte sich der Tierschutzbund. Diese Maßnahme wird z.B. in Schweden angewendet. Dort darf der Landwirt nach Anweisung des Tierarztes eine Lokalanästhesie durchführen. Der Tierschutzbund lehnt dieses Verfahren aus Tierschutzsicht kategorisch ab. Zahlreiche Studien würden zeigen, dass die Injektion des Lokalanästhetikums einen zusätzlichen Stress- und Schmerzfaktor darstellt und die Betäubung ungenügend ist, um den Kastrationsschmerz vollständig auszuschalten.Das steht im Widerspruch zu den positiven Erfahrungen, die mit der Lokalbetäubung in Schweden wurden. Das skandinavische Land gilt in puncto Tierschutz weltweit als Vorbild.