LBV Brandenburg warnt vor Wettbewerbsnachteil

Der Landesbauernverband Brandenburg (LBV) hat seine Kritik an der von der Landesregierung in Potsdam geplanten Streichung der Mittel für die Tierkörperbeseitigung bekräftigt.

Nach Angaben von Agra Europe betonte der LBV auf seiner Klausurtagung vergangene Woche erneut die Notwendigkeit, an der im brandenburgischen Gesetz zur Tierkörperbeseitigung festgeschriebenen Drittelung der Entsorgungskosten für Tierkörper festzuhalten. Nach dieser Regelung werden die Kosten anteilig vom Land, vom Kreis und vom Landwirtschaftsbetrieb getragen. Die Beteiligung des Staates sei in Deutschland mehrheitlich auch in den anderen Bundesländern üblich, so der Landesbauernverband. Seiner Einschätzung nach könnte eine Kostenerhöhung in den Landwirtschaftsbetrieben nicht durch höhere Erzeugerpreise wieder aufgefangen werden. Darum wäre der Wegfall dieser Drittellösung ein starker Wettbewerbsnachteil und zusätzlicher Kostenfaktor für die Tierhalter in Brandenburg.

Das Land gehöre bereits jetzt zu den tierärmsten Regionen Deutschlands. Betriebe mit Tierhaltung hätten produktionsbedingt einen hohen Arbeitskräftebedarf. Eine Erhöhung der Entsorgungskosten würde den Nutztierbestand weiter verringern und dabei Arbeitsplätze in Brandenburg gefährden, warnte der LBV.