NRW fördert Strohställe

Die Landesregierung hat sich die Förderung tiergerechter Haltungsverfahren auf die Fahnen geschrieben. Wer Schweine auf Stroh hält, kann zwischen 115 und 146 €/GVE erhalten. Gefördert wird die Haltung von Schweinen auf planbefestigten oder teilperforierten Böden und Aufstallung auf Stroh. Die Laufzeit der Maßnahme beträgt fünf Jahre. Liegt der Betriebssitz in Nordrhein-Westfalen und werden alle Tiere im jeweiligen Betriebszweig gemäß den Richtlinien zur Förderung umwelt- und tiergerechter Haltungsverfahren auf Stroh gehalten, kann ein Grundantrag gestellt werden. Folgende Betriebszweige der Schweinehaltung sind förderfähig:

- Schweinemast: 115 € (92 €)/GVE.

- Jungsauenaufzucht: 115 € (92 €)/GVE.

- Schweinezucht: 146 € (117 €)/GVE.

- Ferkelaufzucht: 115 € (92 €)/GVE.

Allerdings sind mit der Förderung einige Auflagen verbunden. Zum Beispiel muss jedem Tier eine ausreichend große Liegefläche zur Verfügung stehen, die regelmäßig eingestreut wird und die trocken und gut mit Stroh gepolstert ist. Zur Orientierung werden zum Beispiel für die Einflächenbucht 0,6 kg Stroh pro Tierplatz und Tag angegeben. Das Stroh darf nicht gehäckselt sein. Die Anzahl der Liegeflächen auf der nicht perforierten oder planbefestigten nutzbaren Stallfläche muss so bemessen sein, dass alle Tiere gleichzeitig liegen können. Ein jährlicher Gesamtviehbesatz von maximal 2 Großvieheinheiten (GVE) je Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche darf nicht überschritten werden.

Die Förderungsmaßnahme beginnt am 1. Juli 2011. Anträge müssen bis zum 30. Juni eingereicht sein. Antragsformulare sind an allen Kreisstellen der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen und unter www.landwirtschaftskammer.de erhältlich.