Nds: Klagerecht bisher nicht genutzt

In Niedersachsen hat bislang noch keine Tierschutzorganisation einen Antrag auf Anerkennung gemäß des im April dieses Jahres in Kraft getretenen Gesetzes über Mitwirkungs- und Klagerechte von Tierschutzorganisationen beim dafür zuständigen Landwirtschaftsministerium gestellt. Das hat Ressortchef Christian Meyer in einer Antwort auf eine mündliche Anfrage mehrerer FDP-Abgeordneter festgestellt.Zur Frage der Liberalen, ob im Rahmen des Verbandsklagerechts eine Anerkennung von Tierschutzorganisationen möglich sei, die beispielsweise in Form von Stalleinbrüchen Straftaten begehen, erklärte der Minister, dass „bei Tierschutzorganisationen, die Recht und Gesetz nicht einhalten, die Vorrausetzung der Anerkennung nicht erfüllt werden“.
Die niedersächsischen FDP-Abgeordneten verwiesen im Zusammenhang mit ihrer Anfrage darauf, dass die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) eine Petition an den Landtag in Nordrhein-Westfalen geschickt habe. Vor dem Hintergrund wiederholter Stalleinbrüche solle sich der Düsseldorfer Landtag mit dem undurchsichtigen Geflecht der Tierrechtsszene in Nordrhein-Westfalen und im gesamten Deutschland beschäftigen sowie unter anderem Fragen im Zusammenhang mit dem in Nordrhein-Westfalen bestehenden Tierschutzverbandsklagerecht prüfen. AgE