Österreich: Schmerzmittelgabe wird Gesetz

In Österreich soll die Ferkelkastration ohne Narkose weiterhin auf unbefristete Zeit erlaubt sein. Ein ähnliches Gesetz wie in Deutschland soll es nicht geben. Die Voraussetzung für die Kastration sei, dass die Ferkel nicht älter als sieben Tage sind und mit postoperativ wirksamen Schmerzmitteln behandelt werden. Was bislang lediglich eine freiwillige Branchenvereinbarung ist, soll nun ab 2018 rechtlich verankert werden.

Gleichzeitig hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) angekündigt, alternative Methoden zur betäubungslosen Kastration möglich zu machen. So solle die Immunokastration mit Improvac erlaubt werden. Und für die Ebermast will man rechtliche Mindestnormen zum Platzbedarf und zur Fütterung festlegen.

Tierschutzorganisationen bezeichnen den Vorschlag aus dem BMG, die Ferkelkastration ohne Betäubung weiterhin zu gestatten, als inakzeptabel. Sie fordern mittelfristig das Ende der chirurgischen Kastration.