Schmidt: Haltungskennzeichnung kurzfristig nicht umsetzbar

Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt hält eine verpflichtende Haltungskennzeichnung von tierischen Erzeugnissen kurzfristig nicht für umsetzbar. Die EU-rechtliche Genehmigung sei ohne ein langwieriges Brüsseler Genehmigungsverfahren nicht zu bekommen, erklärte der Minister in der Fragestunde des Verbandes Deutscher Agrarjournalisten (VDAJ) in Berlin.Der CSU-Politiker wies darauf hin, dass auch in den Sondierungsergebnissen zur Bildung einer Jamaika-Koalition eine europarechtliche Prüfung einer verbindlichen Haltungskennzeichnung ausdrücklich vorgesehen gewesen sei. Die Kritik an dem jetzt mit der SPD vereinbarten mehrstufigen staatlichen Tierwohllabel auf freiwilliger Basis ist für Schmidt daher nicht nachvollziehbar.Der Minister gab ferner zu bedenken, dass eine Förderung von Landwirten, die das Label nutzen wollten und dafür Investitionen tätigen müssten, bei einer obligatorischen und gesetzlich verpflichtenden Regelung nicht möglich sei. Den Investitionsbedarf schätzt Schmidt auf einen dreistelligen Millionenbetrag.Nur bedingt gelten lassen will der CSU-Politiker die Kritik am schleppenden Fortgang des bereits auf der Internationalen Grünen Woche (IGW) 2017 in Grundzügen vorgestellten Tierwohllabels. Zumindest indirekt macht Schmidt dafür die teilweise heftige Kritik aus der Branche verantwortlich.Er jedenfalls habe seine Hausaufgaben gemacht, betonte Schmidt. Ein Gesetzentwurf zur Umsetzung des Labels liege in der Schublade: „Sobald wir eine neue Regierung haben, kann es losgehen.“ AgE