Staatliches Label: Berlin konkretisiert Anforderungen

In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP bekräftigt die Bundesregierung, dass die Kriterien der Eingangsstufe eindeutig über dem gesetzlichen Standard liegen sollen. Allerdings soll es Betrieben ermöglicht werden, innerhalb der bestehenden Gebäude am Tierwohllabel und damit ohne Umbaumaßnahmen teilzunehmen. Genannt werden unter anderem mehr Platz und mehr Beschäftigung für die Tiere sowie regelmäßige Eigenkontrollen und Fortbildungen der Tierhalter. In der Mittelstufe sollen die Betriebe den Tieren Außenklimareize anbieten müssen. In der dritten Stufe sollen deutlich mehr Platz und Einstreu sowie Auslauf vorausgesetzt werden. Wie aus der Antwort ferner hervorgeht, soll sich das Tierwohlkennzeichen über den Markt finanzieren. Gleichwohl ist eine flankierende staatliche Förderung geplant. Vorgesehen ist, in der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) einen neuen Förderbereich „Besonders nachhaltige und tiergerechte Haltungsverfahren“ einzurichten. Über das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) sollen Investitionen in entsprechende Stallbauten und -modernisierungen gefördert werden können. Weitere Förderinstrumente werden nach Regierungsangaben derzeit geprüft. Einzelheiten des Tierwohlkennzeichens sollen vom Bundeslandwirtschaftsministerium ohne Zustimmung des Bundesrates in Verordnungen festgelegt werden. Dies gilt für die Kriterien in den jeweiligen Stufen ebenso wie beispielsweise für die Gestaltung des Zeichens, eine mögliche Verbindung des Zeichens mit der Herkunft des Tieres oder Vorgaben für die Kontrollen. AgE