Stalleinbrüche: ISN reicht Petition ein

Nach den jüngsten Versuchen von Tierrechtsaktivsten, die moderne Tierhaltung in Misskredit zu bringen, hat die Interessengemeinschaft der Schweinehalter Deutschlands (ISN) die Initiative ergriffen und eine Petition an den NRW-Landtag geschickt mit der Aufforderung, die Praktiken und Geflechte der Tierrechtsszene zu durchleuchten.
Darin heißt es: "Wir fordern den Landtag auf, sich vor dem Hintergrund der wiederholten Einbrüche in Stallanlagen mit dem nebulösen Geflecht der Tierrechtsszene in Nordrhein-Westfalen und Deutschland zu beschäftigen und zu prüfen,

  • welche Verbindungen zwischen den verschiedenen Organisationen, Stiftungen, Agenturen und Aktivisten der Tierschutz- und Tierrechtsszene bestehen, deren Gremien teilweise in Personalunion mit ein und demselben Verantwortlichen besetzt sind, vor allem, welche Verbindungen mit Tierschutzorganisationen bestehen, die im Rahmen des Verbandsklagerechts zugelassenen sind,
  • wie sich die Praktiken der Tierrechts- und Tierschutzszene (z.B. Eindringen in Nutztierställe, Erstellung und Verwendung illegaler Filmaufnahmen und Bilder, Veröffentlichung von Film- und Bildmaterial) mit den geltenden gesetzlichen Vorgaben vereinbaren lassen,
  • inwiefern die sich so aufbauende, nicht legitimierte Parallelkontrollstruktur (quasi als Staat im Staat) mit den Grundlagen der Rechtstaatlichkeit vereinbaren lassen und wieso diese geduldet wird,
  • wie die Persönlichkeitsrechte der Landwirte und deren Familien wirksam geschützt werden können,
  • ob die immens gestiegenen Spendeneinnahmen der Tierrechts- und Tierschutzorganisationen ordnungsgemäß entsprechend dem Status der Gemeinnützigkeit eingesetzt wurden und werden,
  • inwieweit durch eine Verbindung bzw. Verflechtung von im Rahmen des NRW-Verbandsklagerechts anerkannten Organisationen zu Tierrechtsaktivisten, die somit potentiell ebenfalls Zugang zu vertraulichen Betriebsdaten haben, gegen den Grundsatz der Vertraulichkeit verstoßen wurde,
  • ob sich eine weitere Anerkennung der jeweiligen Organisation im Rahmen des NRW-Verbandsklagerechts aufrecht erhalten lässt."
 
Hier geht es zur ISN-Meldung.....