WLV: Stalleinbrüche müssen bestraft werden

Die Delegierten des WLV haben beim Landesverbandsausschuss eine Resolution zu den Stalleinbrüchen der vergangenen Monate verabschiedet und einen wirksamen Schutz des Staates und die konsequente Bestrafung der Täter gefordert.
Ein Stalleinbruch stelle nicht nur eine Verletzung des Rechts am Eigentum dar, sondern auch eine erhebliche Gefährdung der eingestallten Tiere. Das nächtliche Aufschrecken der Tiere und das Einschleppen von Krankheiten seien Tierschutzverstöße, die die Eindringlinge bewusst in Kauf nehmen. „Tierrechtsaktivisten“, heißt es in der Resolution, „setzen sich mit ihrem Vorgehen dem Verdacht aus, dass nicht der Schutz der Tiere ihr Interesse ist, sondern Sensationslust und das Eintreiben von Spendengeldern“.

Die Delegierten fordern, die Verwertung der durch Einbrüche gewonnenen Videos und Bilder zu verbieten. Insbesondere öffentlich-rechtliche Rundfunk- und Medienanstalten, die durch öffentliche Abgaben finanziert sind, sollten auf derartig gewonnenes Video- und Bildmaterial verzichten.
Die vollständige Resolution finden Sie hier

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