Düngegesetz: 11.400 Betriebe von Stoffstrombilanz betroffen

Der Entwurf des Düngegesetzes sieht eine Nährstoffbilanzierung für viehstarke Betriebe vor. Betroffen davon sind Betriebe mit mehr als 2.000 Mastschweineplätzen oder mehr als 3 Großvieheinheiten (GV) pro Hektar.Wie die Bundesregierung in ihrer Antwort auf einer Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen mitteilt, geht sie in Deutschland von 11.400 Betrieben mit mehr als 3 GV/ha aus. Dabei stützt sie sich auf Daten aus der Agrarstrukturerhebung im Jahr 2013.
Für Friedrich Ostendorf, agrarpolitischer Sprecher der Grünen, sind drei Großvieheinheiten pro Hektar zu wenig. Er fordert, dass mindestens alle tierhaltenden Betriebe berücksichtigt werden müssten, die über zwei Großvieheinheiten pro Hektar verfügen.