ASP: Wer zahlt im Seuchenfall?

Sollte die Afrikanische Schweinepest (ASP) im deutschen Hausschweinebestand ausbrechen, kommen auf die betroffenen Betriebe Kosten zu, die nur teilweise von der Tierseuchenkasse abgedeckt werden. Dies erklärte die Geschäftsführerin der Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen, Dr. Annette vom Schloß, auf der ASP-Fachtagung des Bundesverbandes Rind und Schwein (BRS) in Bonn. Sie wies darauf hin, dass die Kasse bei Tötungsanordnungen zwar finanzielle Belastungen auf den betroffenen Betrieben mildere, aber keine Vollversicherung sei. Kosten für die Reinigung und Desinfektion, Veterinäruntersuchungen und die Entsorgung von Futtermitteln beziehungsweise landwirtschaftlichen Erzeugnissen würden regional nur teilweise als Beihilfe erstattet. Für Verluste durch Produktions- und Vermarktungsverbote, den Ausfall von Vertragsleistungen sowie niedrige Preise in Folge eines Seuchenzuges gebe es in keinem Fall einen Ausgleich.

Eine Voraussetzung für Entschädigungen sei zudem immer, dass korrekte Meldungen der Tierbestände und die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen erfolgt seien.Dies gilt laut Dr. Theo Hoelscher vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) auch für die vier in Deutschland tätigen Anbieter von Ertragsschadensversicherungen für Tierhalter. Bei diesen lassen sich Schäden, die wie Produktionsausfälle nicht von der Tierseuchenkasse gedeckt werden, für z.B. ASP versichern. Den Abschluss einer solchen Versicherung empfehlen die Experten Betrieben, die auf Schweine spezialisiert sind und mit viel Fremdkapital arbeiten. AgE