ASP: Jäger stellen Maßnahmenkatalog vor

Was ist zu tun, wenn ein totes Wildschwein aufgefunden wird? Was geschieht, wenn der erste ASP-Fall bei Schwarzwild auftritt?  Der Deutsche Jagdverband (DJV) und das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) haben gemeinsam Empfehlungen zum Umgang mit der Afrikanischen Schweinepest (ASP) erarbeitet. Es geht um die  

  • Früherkennung, 
  • mögliche Maßnahmen im Seuchenfall sowie
  • deren Anwendung, erklärt anhand von konkreten Fallbeispielen.
Ein Impfstoff gegen die ASP ist auf absehbare Zeit nicht verfügbar. Daher können ausschließlich hygienische Maßnahmen und die Reduktion der Wildschweinbestände zur Vorbeugung und Bekämpfung der unheilbaren Tierseuche eingesetzt werden. Im Seuchenfall wird ein Krisenstab eingerichtet, der auch logistische Aufgaben übernimmt. Wird ASP an einem bestimmten Ort eingeschleppt, werden analog zum tschechischen Fall drei Zonen eingerichtet:
  • Kerngebiet (in Tschechien ca. 2.000 ha),
  • Gefährdeter Bezirk (in Tschechien ca. 100.000 ha),
  • Pufferzone (in Tschechien ca. 1,2 Mio ha)
In allen drei Zonen müssen alle erlegten sowie tot aufgefundenen Wildschweine auf ASP untersucht werden. Es soll vermeiden werden, dass möglicherweise infizierte Tiere aus dem Kerngebiet auswandern und die ASP verbreiten. Zudem müssen möglichst viele Kadaver infizierter Wildschweine entfernt werden, um den Erregerdruck zu reduzieren. Eine Einzäunung des Kerngebietes ist vorgesehen. In den anderen zwei Zonen ist eine drastische Reduktion der Wildschweindichte  anzusterben, um so die Ausbreitung der ASP zu unterbinden.

Den Maßnahmenkatalog "Optionen für die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen im Seuchenfall" finden Sie hier: