ASP: Russen verschärfen Sicherheitsvorkehrungen

In Russland haben die Aufsichtsbehörden die Sicherheitsvorschriften für die Schweinehaltung verschärft. Eine Mitte August in Kraft getretene Verordnung des Landwirtschaftsministeriums schreibt nun unter anderem die obligatorische Identifizierung der Tiere vor. Ferner soll zukünftig jede Tiergruppe in den Schweineproduktionsanlagen von ständigen Mitarbeitern und Tierärzten betreut werden. Neu ist außerdem das Verbot, Lebensmittel auf das Gelände derartiger Produktionsstätten mitzubringen. 
Verschärft wurden darüber hinaus Kriterien für die Einstufung zum biologischen Schutzgrad von Produktionsanlagen. Beispielsweise dürfen die Betriebe mit dem höchstem Sicherheitsgrad seit Mitte August keine niedriger eingestuften Schweineproduzenten im Umkreis von 5 km in der Nachbarschaft haben, zuvor galt eine Abstandsregelung von 500 m. Nach Angaben des Föderalen Aufsichtsdiensts für Tier- und Pflanzengesundheit Russlands (Rosselkhoznadzor) wurden in der ersten Augusthälfte erneut Ausbrüche der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen beziehungsweise bei in den privaten Hofwirtschaften der Bevölkerung gehaltenen Hausschweinen in den Regionen Rostow am Don, Wolgograd, Tula, Pskow, Tambow sowie in der um Moskau liegenden gleichnamigen Provinz festgestellt. Seit Anfang 2013 sind in insgesamt 14 der im europäischen Teil des Landes liegenden Regionen ASP-Ausbrüche aufgetreten.
 
Unterdessen hat der Generaldirektor der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE), Bernard  Vallat, in einem Schreiben an den stellvertretenden Leiter von Rosselkhoznadzor, Jewgenij  Nepoklow, seine Sorge über mögliche Qualitätseinbußen bei den Veterinärkontrollen an der Außengrenze der russischen Föderation zum Ausdruck gebracht. Die russischen Reorganisationspläne, die eine Aufgabenübertragung von Veterinärstellen auf andere nicht geschulte Behörden vorsähen, seien gegen die OIE-Standards und gefährdeten gerade vor dem Hintergrund des verstärkten Auftretens der ASP die Nachbarländer. Ein negatives Beispiel sei der Wegfall der Veterinärkontrollen an der georgischen Grenze in den Jahren 2005 und 2006, was die Ausbreitung der ASP in Gegenden ermöglicht habe, wo sie vorher nie aufgetreten sei und zudem Georgien ein komplettes Ausfuhrverbot von tierischen Erzeugnissen beschert habe. Vallat empfahl den russischen Behörden, die Veterinärkontrollen so zu organisieren, wie dies bei den EU-Mitgliedsländern an den Außengrenzen zur Gemeinschaft praktiziert werde. (AgE)