Antibiotika-Datenbank: Jetzt melden!

Über die staatliche Antibiotika Datenbank ist bis zuletzt heiß diskutiert worden. Etliche Landwirte und Tierärzte haben ihre Meldungen zurückgehalten, um zunächst mehr konkrete Information über die Umsetzung zu erlangen. Jetzt läuft die Zeit ab: Bis Mitte Januar müssen alle Betriebe ihren Antibiotika-Einsatz an das staatliche System melden. Dies umfasst drei wesentliche Punkte:

  • Grundvoraussetzung ist die Meldung des Betriebes inklusive der Nutzungsart. Stichtag war eigentlich der 1. Juli 2014. Wer hier im Rückstand ist, sollte dies schnell nachholen.
  • Bis zum 14. Januar 2015 müssen alle Tierbewegungen des zweiten Halbjahres 2014 gemeldet werden. Hier sind alle Zu- und Abgänge tagesgenau anzugeben. Die Meldung kann direkt an die HIT-Datenbank erfolgen. Alternativ sind inzwischen Mastplaner mit Schnittstellen ausgerüstet worden. So können Berater oder Landwirte bequem ihre Tierbewegungen melden.
  • Zudem sind bis zum 14. Januar 2015 alle antibiotischen Anwendungen des zweiten Halbjahres 2014 zu melden. Theoretisch kann der Landwirt dies selbst tun. Meist wird er aber seinen Tierarzt mit der Meldung beauftragen. Inzwischen ist geklärt, dass die Antibiotika-Meldungen auch über QS erfolgen können. Landwirt oder Tierarzt können aber auch direkt in die staatliche Datenbank melden. Wichtig ist, dass auch die vom staatlichen System geforderten weiteren Informationen zum Antibiotikaeinsatz vollständig erfasst werden.