Antibiotika-Kennzahlen für das 1. Halbjahr 2015 veröffentlicht

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am gestrigen Mittwoch zum zweiten Mal die betrieblichen Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit in der Nutztierhaltung veröffentlicht. Hintergrund sind die Regelungen der 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes, mit der ein Konzept zur Minimierung des Antibiotikaeinsatzes in der Nutztierhaltung etabliert worden ist.Seit Anfang des Jahres müssen bestimmte landwirtschaftliche Betriebe halbjährlich Daten über die im Betrieb angewendeten Antibiotika, die gehaltenen und behandelten Tiere sowie zur Anzahl der Behandlungstage in ihren Beständen an die zuständigen Überwachungsbehörden melden. Hier die Ergebnisse für das 1. Halbjahr 2015: 

Statistik

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Im Vergleich zur ersten Bekanntmachung der Therapiehäufigkeit bei Masttieren vom 31.3.2015, die sich auf das 2. Halbjahr 2014 bezog, konnten die Kennzahlen 1 und 2 in der Mast gesenkt werden (Kennzahl 1: 0,76 vs. 1,2, Kennzahl 2: 6,5 vs. 9,5)). In der Ferkelaufzucht hingegen lag vor sechs Monaten die die Kennzahl 1 niedriger (4,8 vs. 5,9) und die Kennzahl 2 höher (26,2 vs. 20,6).  

Liegt der Betrieb über der Kennzahl 1, muss der Tierhalter zusammen mit seinem Tierarzt die Ursachen dafür ermitteln und ggf. Maßnahmen ergreifen, die zur Reduzierung der Antibiotikaverwendung führen. Sofern der Betrieb mit seiner betriebsindividuellen Kennzahl über dem dritten Quartil (der Kennzahl 2) liegt, muss der Tierhalter innerhalb von vier Monaten mit tierärztlicher Beratung einen Maßnahmenplan zur Senkung des Antibiotikaeinsatzes erarbeiten und diesen der zuständigen Überwachungsbehörde vorlegen.

Bekanntmachung der Therapiehäufigkeit im Bundesanzeiger (30.9.15)
Erste bundesweite Kennzahlen zur Therapiehäufigkeit (vom 31.3.15)