Bayerischer Sonderweg zur Ferkelkastration: Lokale Betäubung

Ab Januar 2019 wird in Deutschland die betäubungslose Ferkelkastration verboten sein. Welche der momentan geplanten Alternativen – Kastration unter Narkose, reine Ebermast oder Ebermast nach Immunokastration per Impfung – für welchen Betrieb die richtige sei, darüber streiten Politik und Verbände. „Keines der drei Verfahren ist aber für kleinere und mittlere Betriebe geeignet,“ stellt der Bayerische Bauernverband (BBV) fest und glaubt einen vierten Weg gefunden zu haben: Die Kastration unter örtlicher Schmerzausschaltung insbesondere mit Lidocain.  

Ein vom BBV gemeinsam mit anderen Organisationen in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten zeigt, dass gesetzlich nicht unbedingt eine Vollnarkose gefordert ist. Auch eine örtliche Schmerzausschaltung sei ausreichend. Dafür ist die Zulassung moderner Lokalanästhetika nötig. "Unter diesen Voraussetzungen ist eine örtliche Schmerzausschaltung durch den Landwirt möglich“, sagte Dr. Wolfgang Hansen, Rechtsanwalt und Experte für Veterinärrecht bei der Präsentation seines Gutachtens am Freitag in München.

 „Damit wird ein tierschutzkonformer, praktikabler und wirtschaftlich tragfähiger Weg der Ferkelkastration eröffnet“, sagt der bayerische Bauernpräsident Walter Heidl. Dieser sieht nun Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt gefordert, Mittel bereitzustellen, um das Verfahren zur örtlichen Betäubung durch den Landwirt weiterzuentwickeln und eine Zulassung von wirkungsvollen und bewährten Lokalanästhetika für den Nutztierbereich vorzubereiten.

Link zur BBV-Pressemitteilung: "Neue Alternative bei Ferkelkastration hilft kleineren Betrieben"