Bundeskabinett beschließt Präventionsplan gegen ASP

Bund und Länder drücken im Kampf gegen die Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) nach Deutschland auf die Tube. Nachdem der Bundesrat in der vorletzten Woche in einem beschleunigten Verfahren der Änderung der Schweinepest-Verordnung und der Verordnung über die Jagdzeiten mit einigen Änderungen zustimmte, hat jetzt das Bundeskabinett die Novelle mit den von der Länderkammer gewünschten Anpassungen endgültig beschlossen. Die neue Verordnung tritt unmittelbar nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Die Änderungen ermöglichen unter anderem ein unverzügliches Eingreifen, erweiterte Kompetenzen für die Behörden sowie verschärfte Auflagen bei einer Einschleppung der Seuche nach Deutschland.So müssen nun bei der Feststellung eines ASP-Falls Fahrzeuge, die Speiseabfälle, Fleisch oder Ähnliches befördern, desinfiziert werden, bevor sie das betroffene Gebiet verlassen. Ferner werden alle schweinehaltenden Betriebe aus dem betroffenen Areal, die ihre Tiere oder deren Erzeugnisse vermarkten wollen, dazu verpflichtet, das Fleisch oder die Tiere vorher untersuchen zu lassen. Darüber hinaus können Behörden die Verwendung von Gras, Heu und Stroh aus einem gefährdeten Gebiet für Schweine verbieten. Des Weiteren wird die Schonzeit für Keiler und Bachen aufgehoben. Unterdessen werden Prävention und Vorsorge für den Krisenfall auch auf Länderebene weiter vorangetrieben. AgE