Bundesrat beschließt schärfere Regeln für Antibiotika

In der vergangenen Woche hat der Bundesrat ohne irgendwelche Aussprachen die Änderung der Tierärztlichen Hausapothekenverordnung (TÄHAV) mit großer Mehrheit durchgewunken. Ziel der Verordnung ist die Reduktion von Antibiotikaresistenzen. Um besonders wichtige Antibiotika zu erhalten, sollen  z.B. zusätzliche Labortests (Erregernachweis und Resistenztest) durchgeführt werden. Dies gilt, wenn der wirkstoff gewechselt werden soll oder die Gruppenbehandlung ein zweites Mal innerhalb einer Produktionsperiode erfolgen soll. 
Aus der Sicht des bpt hätte die Zustimmung des Bundesrates zur Änderung der TÄHAV nicht passieren dürfen. In einer Presseerklärung schreibt der Dachverband der praktizierenden Tierärzte:  „Die nun zu hunderten durchzuführenden Antibiogramme werden lediglich für die Einzelfallentscheidung genutzt, nicht aber um ein nationales Antibiotika-Resistenzmonitoring auf die Beine zu stellen. Außerdem lenkt die Politik mit dieser Entscheidung von der Notwendigkeit ab, in anderen Bereichen handeln zu müssen. Wissenschaftlichen Erkenntnissen zufolge ist die Tiermedizin nämlich nur für einen kleinen Teil der Resistenzen beim Menschen verantwortlich…“. 
Die geschäftsführende Bundesregierung kann die Verordnung nun mit den vom Bundesrat beschlossenen Änderungen in Kraft setzen. Dies soll am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt erfolgen. Feste Fristen gibt es hierfür jedoch nicht. Daher appelliert der bpt an Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt, die Verordnung nicht sofort in Kraft zu setzen, sondern zunächst noch einmal das Gespräch mit der Tierärzteschaft zu suchen.