Ministerium prüft Einschränkung des Dispensierrechts

Das Dispensierrecht der Tierärzte könnte eingeschränkt werden. Vor dem Hintergrund der Antibiotika-Debatte in der Tiermast prüft das Bundeslandwirtschaftsministerium zumindest die Vor- und Nachteile einer möglichen Einschränkung. Dies soll im Rahmen der kommenden Anhörung mit den Ländern und Verbänden diskutiert werden. Beim Dispensierrecht handelt sich um die Berechtigung des Tierarztes, für die von ihm behandelten Tiere Arzneimittel herzustellen, vom Handel oder vom Hersteller zu beziehen und direkt an den Tierhalter abzugeben. Das geltende Dispensierrecht geht zurück auf eine in den 50er Jahren für die Tierärzte geschaffene Ausnahme vom Apothekenmonopol.