NRW-Tierärzte wollen Lokalbetäubung

Die Tierärztekammern Nordrhein und Westfalen sprechen sich in ihrer Stellungnahme eindeutig für die Kastration unter lokaler Betäubung auf. Die Arbeitsgemeinschaft Schwein der beiden NRW-Kammern reagiert damit auf eine Pressemitteilung der Bundestierärztekammer (BTK). Die BTK hatte sich zuvor gegen den sogenannten vierten Weg bei der Kastration ausgesprochen und insbesondere die Umsetzung der lokalen Betäubung durch die Landwirte abgelehnt.
Die AG Schwein der Tierärztekammern in NRW ist durch zahnreiche Vertreter aus namhaften Schweinespezialpraxen repräsentiert. Die Fachtierärzte basieren ihre Stellungnahme für den vierten Weg insbesondere auf folgende Argumente:

  • Die Ebermast und die Immunokastration können Ebergeruch nicht sicher ausschließen. Auch besteht bei beiden Verfahren ein erhöhtes Verletzungsrisiko für die Tiere.
  • Die Marktakzeptanz der Ebermast sowie der Impfung gegen Ebergeruch ist begrenzt.
  • Auch nach 2018 muss daher ein erheblicher Teil unserer Ferkel kastriert werden.
  • Die Kastration unter Narkose ist mit erheblichen Nachteilen hinsichtlich Erdrückungsverluste bzw. Arbeitsschutz verbunden.
Die AG Schwein macht sich daher für die Kastration unter lokaler Betäubung stark. Allerdings halten die Fachtierärzte die Anwendung der Anästhetika durch die Schweinepraxen aufgrund des sehr Personalbedarfes für nicht umsetzbar. Die Fachveterinäre plädieren daher dafür, die Untersuchungen zur Lokalanästhesie voranzureiben und Machbarkeitsstudien zum Tierärzte-Vorbehalt anzufertigen. Bei nachgewiesener Sachkunde des Landwirts halten es die Tierärztekammern für vertretbar, vom Tierarzt-Vorbehalt bei der Lokalanästhesie abzusehen. Voraussetzung ist eine strenge Indikationsstellung.