Antibiotika-Monitoring

Niedersachsen: Laves bietet Muster für Maßnahmenplan an

Nach der Erfassung und Bewertung der Antibiotikaeinsätze bei Masttieren im 2. Halbjahr 2014 haben im März 2015 erstmals alle Mäster von Schweinen, Rindern, Hühnern und Puten die Therapiehäufigkeit (TH) ihres Betriebes mitgeteilt bekommen. Gleichzeitig sind die bundesweiten Vergleichs-Kennzahlen 1 und 2 veröffentlicht worden. Alle Aufzüchter und Mäster, deren Therapiehäufigkeit oberhalb der Kennzahl 2 liegt, sind verpflichtet, bis Ende Juli einen Maßnahmenplan zu erstellen. In Niedersachsen sind die Pläne dem Laves in Oldenburg ( Laves, Postfach 3949, 26029 Oldenburg oder Mail-Adresse: AB-Minimierung@laves.niedersachsen.de ) bis zum 31. Juli 2015 zuzusenden.
 
Das Laves hat für alle betroffenen Tierarten (Rind, Schwein, Pute und Masthuhn) auf Basis der ArzneimittelVerwendV das  Muster eines Maßnahmenplans ausgearbeitet.  Die Pflicht zur Erstellung eines Maßnahmenplans besteht auch für Betriebe, die aufgrund fehlerhafter Eingaben oder Berechnungen in diese Kategorie geraten sind. Allerdings brauchen diese Betriebe den Maßnahmenplan nur bis zum Kapitel Gründe für die Überschreitung der Kennzahl 2 auszufüllen. Als Gründe für die Überschreitung der Kennzahl 2 ist dann darzustellen, welche Fehleingaben vorliegen und wie diese zukünftig verhindert werden sollen.

hier geht es zur Originalmeldung des Laves

Formular Maßnahmenplan Schwein