PL: Finderlohn für tote Wildschweine

Zur Regulierung des Wildschweinbestandes und zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) hat die polnische Regierung bereits gestaffelte Abschussprämien für erlegte Schwarzkittel eingeführt. Nun soll ein landesweit geltender Finderlohn für tote Tiere folgen. Medienberichten zufolge winkt Personen, die den Behörden die Fundstelle eines verendeten Wildschweins in den ausgewiesenen ASP-Risikozonen melden, eine Prämie von 45 € je Tier; im Rest des Landes beträgt der Finderlohn 22,80 €.
Unterdessen ist wegen der Afrikanischen Schweinepest ein Streit zwischen professionellen Schweinehaltern und privaten Schweinemästern mit Hausschlachtung ausgebrochen. Der Verband der polnischen Schweineproduzenten warf den Hauswirtschaften in der vergangenen Woche vor, maßgeblich zur Verbreitung der ASP beizutragen. Insbesondere nicht registrierte Hausschlachtungen seien ein Risiko, da die hergestellten Produkte nicht immer nur dem Eigenbedarf dienten, sondern auch verkauft würden. Dadurch werde womöglich infiziertes Material weitergegeben, monierte der Verband, der eine Einschränkung für Hausschlachtungen zumindest für die ASP-Risikogebiete fordert.
Im Gegenzug sollte den kleinen Schweinemästern die Möglichkeit eröffnet werden, ihre Tiere unter behördlicher Aufsicht in anerkannten Schlachtstätten schlachten zu lassen. Von Seiten der Kleinbauern wurde diese Forderung mit Hinweis auf den damit verbundenen bürokratischen und logistischen Aufwand mit Vehemenz zurückgewiesen. Die Stimmung dürfte aktuell auch vom wieder aufflammenden Seuchengeschehen angeheizt werden. Laut der Obersten Veterinärbehörde wurden allein zwischen dem 25. Juni und dem 1. Juli 55 neue Fälle von infizierten Wildschweinen bestätigt, der Großteil davon in den Wojewodschaften Lublin und Masowien. Seit Jahresbeginn summierten sich die ASP-Infektionen beim Schwarzwild damit auf mehr als 1 500 Fälle. AgE