QS: Änderungen beim Salmonellenmonitoring

Ab dem kommenden Jahr gelten bei QS neue Regeln für das Salmonellenmonitoring. So werden für die in Schweinemastbetrieben quartalsweise vorgenommene Salmonellen-Kategorisierung nur noch Proben aus den letzten fünf Kalenderquartalen herangezogen. Bisher war es noch möglich, beispielsweise bei Leerstand auf ältere Probenergebnisse zurückzugreifen. Ebenso wird die Mindestbeprobungszeit von sechs Monaten entfallen. Stattdessen soll die Kategorisierung kün­ftig unmittelbar dann erfolgen, wenn das vorgegebene Probensoll erfüllt ist.
Auch für die Schlachtbetriebe wird sich mit dem Jahreswechsel etwas ändern. Sie erhielten sonst von QS zu jeder Lieferung nur einen Vorschlag zur Art der Salmonellen-Beprobung. Somit stand es schlussendlich dem Schweinemäster frei, die für die Kategorisierung notwendigen Proben entweder aus dem Fleischsaft am Schlachtband oder aus Blutproben im Bestand ziehen zu lassen. Viele Betriebe mit Kategorie 3-Status entschieden sich dann ausschließlich für letztere Variante. Diese Blutprobenergebnisse werden zwar ab 2017 weiterhin als Ergänzung für die Salmonellen-Kategorisierung des Betriebes herangezogen, finden aber für die Berechnung des Probenvorschlags keine Berücksichtigung mehr.