QS-Antibiotikamonitoing: Nullmeldung nicht vergessen!

QS-Betriebe werden aufgefordert, die Meldung in die Antibiotikadatenbank fristgerecht bis zum 30. April 2017 zu erledigen. Die betroffenen Schweinehalter sollten daher ihren Tierarzt bitten, Behandlungen für die Zeit vom 1.10.2016 bis 31.03.2017 bis spätestens 30.04.2017 in die QS-Antibiotikadatenbank einzutragen.Wenn keine Antibiotika abgegeben wurden, müssen die Betriebe für jedes Kalenderquartal und getrennt nach Produktionsarten eine sog. Nullmeldung abgeben. Liegt diese Meldung nicht vor, können keine Therapieindizes berechnet werden und der Betrieb verliert seine QS-Lieferberechtigung. Bei Unklarheiten sollte der Betriebsleiter schnellstmöglich Kontakt mit seinem QS-Bündler aufnehmen.